Registrierung und Zerspanung
Es gibt mehrere Möglichkeiten, Ponys bei der NWPCS zu registrieren.
Post-Registrierung
Registrierung der Einfuhr
Reisepass ohne Angabe der Abstammung
Alle mit Stammbaum eingetragenen Ponys müssen verschiedene Regeln erfüllen, um im Fohlenbuch in den Sektionen A, B, C, D, NWR oder WPBR eingetragen zu werden.
ANSCHLIESSENDE REGISTRIERUNG
Ponys werden in der Regel im Geburtsjahr durch eine Original-Geburtsanzeige registriert. Es ist möglich, dass dies aufgrund von Umständen nicht geschehen ist. Das NWPCS bietet die Möglichkeit, ein Pony mit einer Abstammung außerhalb des Geburtsjahres zu registrieren. Wir sprechen hier von einer Nachregistrierung.
Dazu ist jedoch ein DNA-Test erforderlich, der die Kosten für die Eintragung erheblich erhöht. Ohne diesen DNA-Test ist es nicht möglich, den Stammbaum zu registrieren. Das Pony muss außerdem mit einem Mikrochip versehen sein (oder werden). Für das Pony wird ein Pass und eine Registrierungsbescheinigung ausgestellt.
Es ist möglich, ein Pony durch eine Nachregistrierung zu registrieren, wenn ein oder beide Elternteile bekannt sind. Leider ist es nicht möglich, die Eltern durch DNA-Forschung zu ermitteln. Sie können sich im Voraus beim Zuchtbuchamt erkundigen, welche Möglichkeiten der Eintragung für Ihr Pony anhand der aus dem Stammbaum bekannten Informationen bestehen.
EINFUHRREGISTRIERUNG
Ihr Pony hat bereits einen Pass und/oder eine Registrierungsbescheinigung, in der die Ahnentafel eingetragen ist. Es ist möglich, das Pony auch bei der NWPCS zu registrieren, sofern es die Registrierungsbedingungen erfüllt. Gegebenenfalls können Sie sich vorab beim Zuchtbuchamt erkundigen, ob eine Eintragung für Ihr Pony möglich ist. Für die Registrierung des Ponys wird eine Kopie des Ponypasses und/oder der Registrierungsbescheinigung benötigt. Wir empfehlen Ihnen, diese per Einschreiben zu schicken. Legen Sie auch den Antrag auf Registrierung beim NWPCS bei. Der NWPCS wird Ihnen zusätzlich zu den vorliegenden Unterlagen eine Registrierungsbescheinigung ausstellen.
PASSANTRAG OHNE ANGABE DER ABSTAMMUNG
Neben der Registrierung mit Stammbaum bietet das NWPCS auch die Möglichkeit, einen Pass für ein Pony zu beantragen, dessen Stammbaum nicht bekannt ist. Das Pony muss gechipt sein. Sie können die Bescheinigung des Tierarztes über das Chippen an das NWPCS schicken. Es wird dann ein Pass ausgestellt.
CHIPPING
Das Chippen ist eine gesetzliche Vorschrift des Ministeriums. Das Chippen erfolgt, um alle Ponys zu registrieren und sie wieder erkennen zu können.Sie können Ihr Pony von Mitarbeitern des Zuchtbuchs chippen lassen. Sie können Ihr Pony auch von Ihrem Tierarzt chippen lassen. Sie müssen dies dann über das Zuchtbuchamt in den Papieren des Ponys eintragen lassen.
Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Website: www.nl-paardenpaspoort.nl
Nach der geltenden Gesetzgebung müssen alle Pferde und Ponys mit einem Mikrochip versehen sein. Außerdem muss jeder Vierbeiner einen Ausweis bei sich haben.Wenn Ihr Pony noch nicht gechippt ist, können Sie dies bei Ihrem Tierarzt tun lassen. Es ist auch möglich, dass einer der Berater des Zuchtbuchs kommt und Ihr Pony chippen lässt. Beides kann und darf gemacht werden.Dann muss der Chip noch in die Originalpapiere des Ponys eingetragen werden. Erst dann ist alles komplett und Sie können bei jeder Kontrolle die vollständigen Daten vorzeigen.
VON EINEM BERATER DES ZUCHTBUCHS GECHIPPT:
Der Berater kommt nach Terminabsprache und chipt das Pony. Das Originalpapier des Ponys wird mitgenommen. Dieses wird vom Berater zusammen mit den Chipdaten an das Zuchtbuchamt geschickt. Wenn das Pony bereits einen Pass hat, wird dieser vom Berater abgestempelt. Der Pass wird nur mitgenommen, wenn Änderungen an den Daten des Ponys vorgenommen werden müssen.
VOM TIERARZT GECHIPT:
Um die Chipdaten zu registrieren, müssen die Originaldokumente eingesandt werden. Das heißt, die Meldebescheinigung und der Reisepass, falls vorhanden. Außerdem muss die Bescheinigung des Tierarztes mitgeschickt werden. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass die Chipnummer wirklich zu Ihrem Pony gehört. Auch die erhaltenen Aufkleber sollten mitgeschickt werden.Nach Erhalt dieser Angaben wird die Chipnummer (Transpondernummer) registriert und überprüft. Wenn das Pony noch keinen Pass hat, wird ein Pass ausgestellt.Wenn Sie Ihr Pony auch namentlich registrieren lassen möchten, müssen Sie dies angeben. Dies ist nicht obligatorisch und wird daher nicht automatisch durchgeführt.
