Häufig gestellte Fragen

Allgemein

Ich möchte mehr Informationen über mein Welsh-Pony.

Fragen zum Studienbuch können im Sekretariat gestellt werden. Senden Sie dazu eine E-Mail an: [email protected]

Sportliche Leistungen können bei der KNHS angefordert werden - [email protected]

Die Markierungen und Farben auf dem Papier und im Pass stimmen nicht überein.

Über Ihren Tierarzt oder über einen NWPCS-Passberater können Sie die Änderung eintragen lassen. Der Tierarzt/Passberater wird dann (mit Hilfe eines Skizzenformulars) eine Erklärung über die Chipnummer und die geänderte Skizze ausstellen. Dieses Formular schicken Sie dann zusammen mit dem Original des Passes und der Registrierungsbescheinigung an das NWPCS-Büro.

Mein Pony ist gestorben, was nun?

Wenn das Pony gestorben ist, sollten Sie alle Originaldokumente (Registrierschein und Pass) mit der Todesursache an das NWPCS schicken.

Wenn Sie den Meldeschein und den Reisepass als Erinnerung zurückhaben möchten, können Sie uns dies mitteilen. Nach der Bearbeitung des Todesfalls senden wir Ihnen dann den Registrierschein und den Pass zurück. Wenn das Pony über einen Schlachthof entsorgt wurde, erhalten Sie nur den Registrierschein zurück. Der Pass wird später über den Schlachthof und die PVE an die ausstellende Behörde zur Bearbeitung des Todesfalls weitergeleitet.

Ich möchte den Namen meines Ponys ändern. Ist das möglich?

Die Änderung des Namens eines Ponys ist im Prinzip nicht möglich. Nur der Züchter eines von ihm gezüchteten Ponys kann den Namen ändern lassen, sofern dies vor dem 3. Lebensjahr geschieht und noch keine Nachkommen des Ponys registriert wurden.

In meinem Reisepass ist kein Platz mehr für Impfungen.

Dazu können Sie den Reisepass - sofern er von der NWPCS ausgestellt wurde - an folgende Adresse schicken:

NWPCS
Boterhoeksestraat 54
6666 GA Heteren

Wenn die Adresse, an die es zurückgeschickt wird, von der im Reisepass angegebenen Adresse abweicht, geben Sie diese Adresse an, da es sonst nach der Auffüllung nicht an den richtigen Ort zurückgeschickt wird.

Ich habe die Registrierungsbescheinigung und/oder den Pass meines Welsh-Ponys verloren

Die Anmeldebescheinigung und der Pony-Pass sind Dokumente, die rechtlich zum Pony gehören. Wenn eines oder beide Dokumente verloren gehen, können Sie mit einem Duplikatantrag neue Dokumente beantragen. Nachdem wir das ausgefüllte Formular und alle Dokumente zurückerhalten haben, werden wir prüfen, ob wir Ihren Antrag bearbeiten können. Das Formular kann von der Website heruntergeladen werden und ist im Menü unter “Zuchtbuch” und dann “Gebühren und Formulare” zu finden. Es kann auch per E-Mail unter [email protected] angefordert werden.

Wo kann ich mehr über die Prädikate lesen, die walisische Ponys erreichen können?

Welsh Ponys können verschiedene Prädikate erreichen, die etwas über ihre Eigenschaften aussagen. Auf der Seite Prädikate finden Sie viele Informationen dazu.

Wie kann ich die Höhe eines Ponys bei NWPCS einstellen?

Die Größe muss bei einer NWPCS-Veranstaltung gemessen worden sein. Wenn die registrierte Höhe nicht mehr stimmt, kann über [email protected] eine Neuvermessung beantragt werden. Diese findet während einer Veranstaltung, wie z. B. einer regionalen Inspektion, statt. Die Kosten betragen 12,50 Euro. Ändert sich die Größe, wird sie auch in der Datenbank und auf der Anmeldebescheinigung angepasst. Messungen aus anderen Aktivitäten werden nicht übernommen.

Was sollte ich tun, wenn ich mein Welsh-Pony verkaufe?

Sie können den Verkauf auf der grünen Meldebescheinigung auf der Rückseite vermerken, diese unterschreiben und dort auch angeben, an wen Sie das Pony verkauft haben. Diese Person kann dann mit dem Ummeldeformular das Pony auf ihren Namen bei uns eintragen lassen. Wenn die alte Meldebescheinigung dann an das Zuchtbuchamt geschickt wird, wird eine neue Meldebescheinigung und ein neuer Passaufkleber ausgestellt und an diese Person geschickt.

Mitglieder können das Pony auch über unsere digitale Plattform MijnWelsh als verkauft melden oder direkt dort ein neues Pony auf ihren Namen registrieren.

Inspektionen

Ich würde gerne an einer Jurierung in einer anderen Region teilnehmen, ist das möglich?

Sie können einfach an einem Richten in einer anderen Region teilnehmen und so Ihren eigenen Ort für das Richten wählen, während Sie Ihr Pony über My Welsh anmelden.

Mitgliedschaft

Muss man ein walisisches Pony haben, um Mitglied zu werden?

Nein, es besteht keine Verpflichtung dazu. Auch wenn Sie kein Pony haben, können Sie Mitglied des NWPCS werden.

Bin ich automatisch Mitglied des NWPCS, wenn ich ein Welsh-Pony kaufe?

Nein, wenn Sie Mitglied werden wollen, müssen Sie dies selbst organisieren, es ist unabhängig vom Kauf eines NWPCS-Ponys. Sie sind natürlich herzlich willkommen!!!

Wie sollte ich Änderungen an meiner Mitgliedschaft mitteilen? Zum Beispiel eine Änderung der Adresse?

Sie können eine E-Mail an [email protected] mit der alten und neuen Adresse Ihrer Mitgliedschaft senden. Sie erhalten dann immer eine Bestätigung der Änderung. Eine Adressänderung kann nicht telefonisch mitgeteilt werden, Sie können uns die Adressänderung auch per Post mitteilen.

Kann ich das walisische Magazin auch erhalten, ohne Mitglied des NWPCS zu werden?

Nein, das ist nicht möglich. Das Welshmagazine ist eine Verbandszeitschrift, die nur an Mitglieder verschickt wird. Es ist jedoch möglich, einmalig ein Probeexemplar anzufordern.

Wie kann ich Mitglied des NWPCS werden?

Weitere Informationen über die Mitgliedschaft in der NWPCS finden Sie auf der Seite Mitgliedschaft.

Bedeutet die Meldung eines verkauften Ponys die automatische Beendigung der Mitgliedschaft?

Wenn ein Pony beim NWPCS abgemeldet wird, bedeutet dies nicht, dass die Mitgliedschaft automatisch endet. Die Abmeldung eines Ponys ist von der persönlichen Mitgliedschaft des Besitzers getrennt. Mitglieder, die ihr Pony abmelden, bleiben daher einfach als Mitglied registriert, und die Mitgliedschaft bleibt bestehen, bis sie separat und schriftlich gemäß den geltenden Bestimmungen und Bedingungen gekündigt wird. Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft beenden wollen, müssen Sie dies dem NWPCS bis zum 1. Dezember des laufenden Jahres ausdrücklich und schriftlich mitteilen, ansonsten verlängert sich Ihre Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr. Ohne schriftliche Kündigung bleibt die Mitgliedschaft also aktiv, auch wenn keine Ponys mehr auf Ihren Namen laufen.

Anmeldung

Wie kann ich ein Pony auf meinen Namen registrieren?

Sie können dies - wenn Sie Mitglied des Vereins sind - über “my welsh” veranlassen, sofern der letzte bekannte Besitzer in unserer Datenbank das Pony auf “verkauft” gesetzt hat. Dieses Formular kann von der Website heruntergeladen werden und ist im Menü unter “Organisation” und dann “Preise und Formulare” zu finden (oder hier klicken). Es kann auch per E-Mail unter [email protected] angefordert werden.

Wir haben ein Pony mit einem Papier aus einem anderen Zuchtbuch gekauft.

Ihr Pony hat bereits einen Pass und/oder eine Registrierungsbescheinigung, in der die Ahnentafel eingetragen ist. Es ist möglich, Ihr Pony auch bei der NWPCS zu registrieren, sofern es die Registrierungsbedingungen erfüllt. Gegebenenfalls können Sie sich vorab beim Zuchtbuchamt erkundigen, ob eine Eintragung für Ihr Pony möglich ist. Für die Registrierung des Ponys wird eine Kopie des Ponypasses und/oder der aktuellen Registrierungsbescheinigung benötigt. Dieses Formular kann von der Website heruntergeladen werden und ist im Menü unter “Zuchtbuch” und dann “Gebühren und Formulare” zu finden. Es kann auch per Post unter [email protected] angefordert werden.

Die NWPCS stellt nach der Anmeldung zusätzlich zu den vorliegenden Unterlagen eine Anmeldebescheinigung aus.

Registrierung des Fohlens

Ich habe vergessen, ein Fohlen im Jahr der Geburt zu registrieren.

Fohlen müssen im Jahr ihrer Geburt registriert werden. Wird ein Pony in einem späteren Alter zur Registrierung vorgelegt, handelt es sich um eine Nachregistrierung, für die zusätzliche Kosten anfallen. Ein DNA-Test ist ebenfalls obligatorisch, um die Abstammung zu überprüfen. Das DNA-Muster oder eine Haarprobe beider Elternteile muss für die DNA-Untersuchung zur Verfügung stehen. Das Formular “Registrierungsantrag” kann von der Website heruntergeladen werden und ist im Menü unter “Zuchtbuch” und dann “Gebühren und Formulare” zu finden. Es kann auch per E-Mail unter [email protected] angefordert werden.

Meine Stute hat ein totes Fohlen zur Welt gebracht.

Wenn Sie Mitglied sind und der Deckakt Ihrer Stute digital registriert ist, können Sie dies digital über “my welsh” melden. Wenn Sie nicht digital melden können, müssen Sie dies schriftlich tun. Sie können dies auf dem Deckschein vermerken.

Ich habe eine Notiz Gestütsregistrierung erhalten, aber jetzt ist meine Stute böig geblieben.

Wenn Ihre Stute trächtig ist, müssen Sie den Hengsthalter vor dem 1. Oktober des Deckjahres informieren, indem Sie eine Trächtigkeitserklärung Ihres Tierarztes übermitteln. Wird die Trächtigkeitserklärung nicht rechtzeitig eingereicht, trägt der Hengsthalter die Bedeckung ein und die Deckgebühr wird automatisch berechnet.

Wenn Sie diese Rechnung erhalten, Ihre Stute aber eine Böe hat, senden Sie die Rechnung bitte innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsdatum mit der Böenerklärung an das NWPCS zurück (per Post, Fax oder E-Mail). Der NWPCS kann dann die Rechnung gutschreiben.

Ich habe mein Fohlen registriert, soll ich mich selbst an den Passberater wenden?

Der Passberater wird vom NWPCS nach der Registrierung des Fohlens benachrichtigt. Er wird sich selbst mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Route zu planen. Wenn Ihr Fohlen dringend gechippt/gezeichnet werden muss, wenden Sie sich bitte an das Zuchtbuchamt. Setzen Sie das Fohlen auf keinen Fall ab, bevor es vom Passberater am Fuß des Muttertiers gechippt wurde, da sonst DNA-Kosten anfallen.

Ich deckte mit einem nicht zugelassenen (eigenen) Hengst.

Wenn Sie ein Fohlen von einem nicht zugelassenen Hengst haben, können Sie das Fohlen zwar registrieren lassen, aber es werden keine Angaben zur Abstammung im Pass erscheinen, wenn dieser ausgestellt wird. Es sei denn, Sie geben mit einem DNA-Test an, dass Sie die Abstammung auf Richtigkeit überprüfen lassen. Das Fohlen wird - da der Vater ein nicht zugelassener Hengst ist - in das Register eingetragen.

Ich habe eine Zuchtbescheinigung eines anderen Zuchtbuchs, möchte mein Fohlen aber beim NWPCS registrieren lassen.

Haben Sie eine Deckbescheinigung/Geburtsanzeige für Ihre Stute aus einem anderen Stutbuch? Dann können Sie dieses Originaldokument mit den Angaben zu Ihrem Fohlen an NWPCS, Boterhoeksestraat 54, 6666 GA, Heteren schicken.

Bei der Fohlenregistrierung erhalte ich eine Fehlermeldung über die UBN, obwohl wir sie haben.

In der RVO-App I und R kann dies für jede Adresse überprüft werden. Oft muss das UBN noch auf Equiden erweitert werden. Ein Rinderbetrieb hat zum Beispiel eine UBN für Rinder und nicht automatisch auch für Pferde.