Medizinischer Anhang
Nach den geltenden Vorschriften müssen alle Pferde und Ponys einen medizinischen Anhang im Pass haben. Sie können den Reisepass Ihres Ponys auf das Vorhandensein der Seiten “Medizinische Behandlung” überprüfen. Dieser kann an zwei Stellen vorhanden sein

Ältere Pässe:
Ganz hinten, nach Seite 26, finden Sie die Seiten A bis D.
Nach 2004 ausgestellter Reisepass
In diesen Pässen ist die medizinische Behandlung bereits im Dokument enthalten. Sie ist auf Seite 27 zu finden.
Nach 2009 ausgestellter Reisepass
In diesen Pässen ist die medizinische Behandlung bereits im Dokument enthalten. Sie ist auf Seite 26 zu finden.
Sollten Sie die medizinische Behandlung nicht im Pass Ihres Ponys finden, haben Sie einen unvollständigen Pass. Sie müssen dann einen neuen Pass beantragen. Schicken Sie uns den Original-Pass zusammen mit einem Antragsformular. Für Ihr Pony wird dann ein neuer vollständiger Pass ausgestellt. Das Formular können Sie bei der Zuchtbuchstelle anfordern.
Wenn Sie einen Reisepass besitzen, der von einer anderen Behörde als der NWPCS ausgestellt wurde, kann die NWPCS dieses Dokument nicht anpassen. Sie müssen sich dann an die ausstellende Stelle im In- oder Ausland wenden, die den Pass ausgestellt hat.