Registrierung von Stallnamen

Ein Stallname kann bei der NWPCS registriert werden. Dieser Stallname ist streng persönlich und darf nicht von anderen verwendet werden, sofern eine schriftliche Genehmigung vorliegt.
Foto: Dieke Slingerland

Bei der Beantragung eines Stallnamens wird geprüft, ob dieser nicht bereits beim NWPCS oder in England beim WPCS (übergeordnetes Zuchtbuch) verwendet wird. Außerdem sollte der beantragte Stallname nicht zu viele Ähnlichkeiten mit einem bereits bestehenden Stallnamen aufweisen.

Ein stabiler Name wird auf unbestimmte Zeit registriert. Die Eintragung erlischt nur, wenn der Inhaber des Stallnamens dies schriftlich mitteilt. Der Stallname wird auch beim CPR (Central Prefix Register) in England registriert. Die Verwendung von Satzzeichen oder Leerzeichen im Stallnamen ist nicht erlaubt.

Daher wird der Antrag auch von der CPR geprüft. Diese trifft die endgültige Entscheidung darüber, ob Ihr eingereichter Stallname aufgenommen werden kann. Um den Antrag für Ihren Stallnamen korrekt bearbeiten zu können, bitten wir Sie, das Antragsformular auszufüllen und an das Zuchtbuchamt zu senden.

Wenn Sie Fragen zum obigen Verfahren haben oder Hilfe beim Ausfüllen des Formulars benötigen, besuchen Sie bitte die Website Zuchtbuchamt.

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