CHK: Klarheit über Kleiderordnung für Schausteller
Hengstkörung
In der nachstehenden offiziellen Ankündigung erläutert der NWPCS-Vorstand die Kleiderordnung für Hundeführer auf der Zentralen Hengstschau.
Liebe Züchterinnen und Züchter, liebe Besitzerinnen und Besitzer, liebe Züchterinnen und Züchter, liebe Hundeführerinnen und Hundeführer, liebe Interessierte an der CHK 2019,
Teil des Bedarfsprogramms der Zentralen Hengstkörung (CHK) 2019
Hengstführung und Kleiderordnung:
Die Betreuer der Hengste müssen in der Bewertungsarena in korrekter weißer Kleidung erscheinen. Bei der Einzelvorstellung des Hengstes ist ein zweiter, ebenfalls weiß gekleideter Betreuer erlaubt, nicht aber beim Umhergehen in der Gruppe. In der Vorführarena ist eine Peitsche mit einer maximalen Länge von 75 cm oder eine kleine Rasselbox (keine Plastikflaschen oder ähnliches) erlaubt. Andere Hilfsmittel sind verboten.
Angesichts einiger Unklarheiten und Widersprüche in dem Schreiben an die CHK-Teilnehmer und dem CHK-Frageprogramm möchten wir die Kleiderordnung klarstellen.
Inserate
Werbung und das Anbringen von Stallnamen auf Kleidung ist ZUGELASSEN vorausgesetzt, es sieht vornehm aus.
Auf der Vorderseite einer Bluse, eines Pullovers oder eines T-Shirts darf eine kleine Werbung oder ein Stallname auf Höhe der Brusttasche sowie auf einer Krawatte getragen werden. Auch auf der Rückseite einer Bluse, eines Pullovers oder eines T-Shirts darf Werbung oder der Stallname getragen werden.
Ganz-weißes Trikot
Die Uniform muss ansonsten ganz weiß sein, d. h. ein weißes T-Shirt mit Ärmeln, eine weiße Bluse oder ein weißer Pullover. Darüber kann ein weißer Bodywarmer, eine weiße Weste oder eine weiße Jacke getragen werden, andersfarbige Kleidungsstücke sind NICHT erlaubt. Hosen mit langen Beinen oder Röcke, die bis über das Knie reichen, müssen ebenfalls komplett weiß sein und dürfen keine Werbung, Namensangaben oder Ziernähte aufweisen.
Das Schuhwerk darf in allen vornehmlichen Farben wie Weiß, Grau, Schwarz, Braun oder Dunkelblau getragen werden. Absolut NICHT erlaubt sind alle fluoreszierenden Farben und alle anderen auffälligen Farben wie z. B. rot, hellblau, gelb, grün, rosa usw.
Einhaltung der Vorschriften
Der/die Zirkusdirektor(en) überwacht/überwachen die Einhaltung dieser Regeln und verweigert/verweigern im Falle von unpassend gekleideten Teilnehmern gegebenenfalls den Zugang zur Manege.
Die NWPCS-Hauptplatine